Medizinische Leistungen

Medizinische Leistungen werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet und vom Hausarzt verordnet

Auf Basis einer ärztlichen Verordnung werden die Kosten für die häusliche Krankenpflege bzw.medizinische Versorgung als Behandlungspflege von der Krankenkasse (§ 37 SGB V)  übernommen.

Die häusliche Krankenpflege wird von der Krankenkasse als Sachleistung gewährt, das heißt, der Pflegedienst rechnet die anfallenden, verordneten Kosten direkt mit der Krankenkasse ab; sollte kein Krankenversicherungsschutz bestehen, werden diese Leistungen im Regelfall von den Sozialämtern (nach § 48 SGB XII) übernommen.

Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege werden häufig mit den Leistungen der häuslichen Pflege wie z.B. der mobilisierenden Grundpflege (Teil- und Ganzkörperwaschung), dem Duschen/Baden oder Arbeiten im Haushalt wie Reinigung oder der Zubereitung von Mahlzeiten verwechselt, diese sind jedoch eine Leistung der Pflegeversicherung!

Näheres hierzu erfahren Sie an dieser Stelle.

Gerne stehen wir Ihnen in allen Fragen und Belangen rund um die häusliche Krankenpflege kompetent mit Rat und Tat zur Seite.

Die nachfolgenden medizinischen Leistungen bieten wir an:

Medizinische Leistungen vor Ort

Wir haben immer ein offenes Ohr für die Bedürfnisse unserer Kunden

  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Medikamentengabe
  • Medikamentenwochenbox stellen
  • Gabe von Augentropfen
  • Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle
  • Insulininjektionen
  • subcutan und intramuskuläre Injektionen
  • Verbände jeglicher Art (Wunden,Decubitus, PEG)
  • Kompressionsverbände
  • Infusion- und Portversorgung
  • Infusionsüberwachung
  • Stoma-und Katheterversorgung
  • PEG-Sondenversorgung
  • Katheterisierung der Harnblase
  • Verabreichung Klistier/Einlauf
  • Anlernen von Angehörigen
  • Schmerztherapie (Pegasuspumpe)

 

 

Hauskrankenpflege Kathrin Herbst

Medizinische Leistungen und Pflegeleistungen rund um die Uhr